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DMAA nun doch illegal?

Das letzte größere Update zur Verhandlung zwischen der FDA (Food and Drug Administration) und Hi-Tech Pharmaceuticals über die Legalität von DMAA gab es im vergangenen Februar. Dabei war von einer Studie die Rede, deren Ergebnisse von den ausführenden Forschern absichtlich manipuliert worden sein sollen, um die brisante Stimulans als nicht in der Natur nachweisbar kategorisieren zu können. Obwohl dies im Grunde genommen einer erneuten Legalisierung von der heiß diskutierten Substanz eher zuträglich war, musste der amerikanische Hersteller nun vor Gericht einen Rückschlag hinnehmen!

Bereits Anfang letzter Woche feierte die Regierung der USA beziehungsweise die FDA einen Sieg vor Gericht. Der verantwortliche Richter ordnete die Sachlage größtenteils richtig ein: Er bestritt nicht, dass man DMAA in der Natur finden kann, denn sowohl in Geraniumpflanzen als auch in Geraniumöl lässt sich die Stimulans nachweisen. Auf Grundlage einer Information, die keine der beiden Streitparteien bis dato wirklich auf dem Schirm hatte, stützte der Richter jedoch seine letztliche Schlussfolgerung. Er konzentrierte sich dabei vor allem auf die Definition des Wortes „Pflanzenstoff“. DMAA sei demnach in dem Sinn, wie es vom Kongress bei der Aufstellung des Dietary Supplement Health and Education Act im Jahr 1994 gemeint war, kein solcher und zudem sollen auf Geranium basierenden Supplements historisch gesehen niemals verkauft worden sein.

Pflanzenstoffe werden unter anderem im Teil C des relevanten Abschnitts im DSHEA behandelt. Der Richter ingnorierte jedoch Sektion F komplett, wo geschrieben steht, dass auch ein Bestandteil einer der in den Teilen A, B, C, D oder E behandelten Inhaltsstoffe als legal zu bezeichnen ist. Es lässt sich schlecht leugnen, dass DMAA ein Bestandteil bestimmter Geraniumstämme ist, die bereits in der Nahrungsmittelversorung eine Rolle spielten. Auf dieser Grundlage wird wohl Hi-Tech Pharmaceuticals weiter argumentieren.



Hi-Tech Pharmaceuticals hat nun 28 Tage Zeit, um eine erneute Prüfung des Falls zu beantragen, was wohl auch geschehen wird. Der amerikanische Hersteller ist nämlich der Ansicht, dass DMAA nicht illegal sei und die richterliche Argumentation Fehler aufweise. Demnach gehe es erstens nicht um ein seltenes tibetanisches Gewächs, sondern um Geraniumstämme, die seit Jahrzehnten in der Nahrungsmittelversorgung zu finden seien. Zweitens gebe es keinerlei Beweise dafür, dass DMAA noch nie in kommerziellen Mengen aus Pflanzen extrahiert worden sei. Im Gegenteil, es gebe sogar eine Patentanmeldung für einen solchen Extraktionsprozess. Zu guter Letzt führt die US-Marke an, dass es keine Rechtsgrundlage für die neuartige Interpretation des DSHEAs in Bezug auf die Definition von Pflanzenstoffe gebe. Auch ein Argument für eine solche Interpretation habe die Regierung vermissen lassen.

Wie sich die Angelegenheit weiterentwickeln wird, bleibt zum jetzigen Zeitpunkt abzuwarten. Hi-Tech Pharmaceuticals sieht sich jedenfalls im Recht und ist der Meinung, dass eine Neuprüfung des Falls erfolgreich sein könnte, da es das Gericht versäumte, DMAA als Bestandteil einer Pflanze einzukategorisieren. Jared Wheat, der CEO des US-Unternehmens, wolle wenn nötig sogar bis zum obersten Gerichtshof der Vereinigten Staaten vordringen und so lange für die brisante Stimulans kämpfen, „bis die Hölle gefriere, um daraufhin dem Eis weiterzukämpfen“!

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