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Antrag: Die Grünen wollen Nahrungsergänzungsmittel besser regulieren!

Laut der Seite Statista und auch anderen Verbraucherumfragen nehmen rund 25 Prozent der Erwachsenen in Deutschland Nahrungsergänzungsmittel zu sich. Besonders bei älteren Menschen sowie Athleten scheint die Prävalenz dabei besonders hoch zu sein [1, 2]. Wenngleich gerade im Kraftsport Dinge wie Creatin, Aminosäuren oder Proteinpulver den wohl höchsten Marktanteil besitzen, assoziieren die meisten Konsumenten besonders Vitamine und Mineralien mit diesem Begriff. Die Partei Bündnis 90/Die Grünen hält die Regulierung von Nahrungsergänzungsmitteln allerdings für ungenügend und veröffentlichte daher einen Antrag an den Bundestag, diese Produkte besser zu regulieren.

Achtung: Dieser Artikel soll kein politisches Statement und keine politische Meinungsmache darstellen. Es werden lediglich Aussagen und Forderungen kritisch hinterfragt, die unabhängig der Partei oder einer politischen Orientierung betrachtet werden sollten. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene Ernährung betrachtet oder verwendet werden.

In einem Video auf Facebook behauptet Renate Künast, Politikerin und ehemalige Parteivorsitzende der Partei Bündnis 90/Die Grünen, dass das Geschäft mit Nahrungsergänzungsmitteln seit Jahren auf Kosten des Geldes und der Gesundheit der Verbraucher gemacht werde. Laut ihr können Nahrungsergänzungen „aufgrund überhöhter Dosierungen und überhaupt gesundheitsgefährdend“ sein. Der jetzt entstandene Antrag sei auf Grundlage einer längst im Ministerium existierenden Vorlage erstellt worden, da die Europäische Kommission seit Jahren ihrer Ankündigung nach einer einheitlichen Richtlinie mit Höchstmengen bestimmter Stoffe nicht nachkomme. Als Aufhänger nutzt sie dabei, dass es nicht sein könne, das Hersteller versuchen, in Corona-Zeiten auf dem Rücken der Verbraucher ein Schnäppchen zu machen.

In ihrem Antrag vom 12.05.2020 fordert der Deutsche Bundestag die Bundesregierung auf,
umgehend eine gesetzliche Regelung vorzulegen, die

  • nationale Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln auf Grundlage der Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung festlegt,
  • eine rechtlich verbindliche Positivliste für zugesetzte Stoffe inklusive Festlegungen zu Definition, Wirkung, Sicherheit, Qualität und zulässiger Menge des jeweiligen Stoffs beinhaltet,
  • eine Meldestelle zur systematischen Erfassung von Neben- und Wechselwirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln, an die sich Verbraucher mit Beschwerden wenden können, vorsieht,
  • verpflichtende Warnhinweise zu Wechselwirkungen mit Arzneimitteln für Nahrungsergänzungsmittel vorschreibt.

Weiterhin fordert man auf europäischer Ebene einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, eine Positivliste für sonstige Stoffe sowie eine staatliche Zulassungspflicht mit behördlicher Sicherheitsprüfung. Bevor wir diese Punkte einzeln betrachten, widmen wir uns zunächst den Aussagen, die die Grünen zu diesen Forderungen bezüglich Nahrungsergänzungsmitteln bringt.

Nährstoffversorgung in Deutschland

Gleich zu Beginn des Antrags wird geschrieben, dass die meisten Deutschen ausreichend mit Nährstoffen versorgt seien. Um festzustellen, wie gut die Nährstoffversorgung in Deutschland ist, hat das Max Rubner-Institut bereits zwei nationale Verzehrsstudien (NVS) durchgeführt, wovon die Untersuchung aus dem Jahre 2008 die bisher aktuellste ist [3]. In diesen Umfragen wird anhand einer repräsentativen Stichprobe das Verzehrverhalten der deutschen Bevölkerung mittels Fragebögen und Ernährungsprotokollen analysiert und daraus die Nährstoffversorgung ermittelt. Demnach entspreche die durchschnittliche Zufuhr der meisten Vitamine und Minerale der Zufuhrempfehlungen der DGE, allerdings liegt sie in manchen Fällen deutlich niedriger.

Somit würden 79 Prozent der Männer und 86 Prozent der Frauen die Empfehlung für die Folsäurezufuhr sowie 82 Prozent der Männer und 91 Prozent der Frauen die Empfehlung für die Vitamin D-Zufuhr unterschreiten [3]. Wenn kein Jodsalz verwendet wird, erreichen 96 Prozent der Männer und 97 Prozent der Frauen die Empfehlung für die Jodzufuhr nicht [3]. Über 75 Prozent der Frauen im gebärfähigen Alter unterschreiten die Empfehlung für die Eisenzufuhr [3]. Von den weiblichen Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) unterschreiten 74 Prozent die Empfehlung für die Calciumzufuhr, bei den älteren Männern und Frauen (65 bis 80 Jahre) sind es 61 Prozent beziehungsweise 65 Prozent [3].

Nationale Verzehrsstudie Vitamin D
Laut der Nationalen Verzehrsstudie II erreicht die durchschnittliche Aufnahme von Vitamin D über die Nahrung nicht die Referenzwerte der DGE [3]. Bei den hier verwendeten Referenzwerten handelt es sich um eine Menge von fünf Mikrogramm für Erwachsene bis 65 Jahre und zehn Mikrogramm ab 65 Jahren. Mittlerweile wurden die Referenzwerte auf 20 Mikrogramm angehoben, wobei die Aufnahme über die Nahrung zusätzlich zur körpereigenen Synthese berücksichtigt wird [6].

Beispiel Zink

Auch wenn die NVS II beispielsweise angibt, dass der Durchschnitt der Bevölkerung die empfohlene Zufuhr von Zink erreicht, weisen laut dieser Untersuchung immer noch 32 Prozent der Männer und 21 Prozent der Frauen eine unzureichende Versorgung auf [3]. Ähnlich sieht es bei anderen Vitaminen und Mineralstoffen aus. Der Grund, weshalb wir hier das Beispiel von Zink verwenden ist, dass die NVS II im Jahre 2008 die damals geltenden Zufuhrempfehlungen verwendet hat.

Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) gab bis 2019 in ihren Referenzwerten eine Zufuhrempfehlung von 11,0 Milligramm Zink für Männer und 7,0 Milligramm Zink für Frauen an, um den Bedarf abzudecken und einen Mangel zu vermeiden. Das hat sich allerdings geändert. Schon seit längerer Zeit ist bekannt, dass Phytate in Lebensmitteln die Aufnahme von Zink im Verdauungstrakt hemmen [4]. Diese Stoffe kommen aber gerade in einer Ernährung, die als “gesund” bezeichnet wird, in höheren Mengen vor.

Besonders reich an Phytaten sind Hülsenfrüchte wie Linsen und Bohnen, aber auch die meisten Vollkorngetreide wie Dinkel und Haferflocken sowie Produkte wie Vollkornbrot, Vollkornpasta etc. Seit Kurzem basiert man die Empfehlungen für die Zinkaufnahme daher auf der Zufuhr von Phytaten und lehnt sich dabei an einem groß angelegten Review der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) an [5].

Zink Referenzwerte DGE
Man gibt beispielsweise an, dass “eine hohe Phytatzufuhr und damit eine verringerte Zinkabsorption bei Ernährungsweisen vorliegt, bei denen der Verzehr von Vollkornprodukten (vor allem nicht gekeimte oder unfermentierte) und Hülsenfrüchten hoch ist und die Proteinquellen vorrangig oder ausschließlich pflanzlicher Herkunft sind.”

Laut der NVS II liegt die durchschnittliche Zufuhr von Zink für eine deutsche Frau bei acht Milligramm pro Tag, Männer bringen es durchschnittlich auf elf Milligramm pro Tag [3]. Wie viel Milligramm Phytate ein durchschnittlicher Erwachsener dagegen aufnimmt, geht daraus nicht hervor. Im Falle einer mittleren und hohen Phytataufnahme könnte es bei durchschnittlicher Zinkaufnahme schon zu einem Mangel kommen. Aber wie wir wissen, bedeutet eine Empfehlung nicht immer auch das Optimum, schon gar nicht für Sportler oder ältere Menschen, die eine verringerte intestinale Absorption aufweisen.

Ähnliches gilt für weitere Vitamine und Minerale, wie beispielsweise Eisen. Nur weil die Aufnahme eines Stoffes adäquat erscheint, bedeutet dies nicht, dass der dadurch erreichte Spiegel im Körper hoch genug ist. Um die tatsächliche Versorgung mit Nährstoffen in der Bevölkerung zu messen, müsste man umfangreiche Blutanalysen durchführen, was bisher nicht für alle Nährstoffe geschehen ist.

Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr

Ein weiteres Problem ist, dass die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr meist sehr konservativ sind. Besonders deutlich wird dies im Falle von Vitamin D. Die aktuell geltenden Referenzwerte der Nährstoffzufuhr der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) für dieses Vitamin liegen bei 20 Mikrogramm pro Tag beziehungsweise 800 internationalen Einheiten [6]. Damit ist die Menge gemeint, die unter der Annahme einer fehlenden Eigensynthese täglich zugeführt werden müsste. Da ein gesunder Mensch Vitamin D jedoch selbst produziert und speichern kann, muss selbst bei einer durchschnittlichen Zufuhr nicht zwangsweise supplementiert werden, um diesen Wert zu erreichen, solange die körpereigene Synthese das Defizit ausgleichen kann. Weiterhin gibt man an, dass man in Übereinstimmung mit dem US-amerikanischen Institute of Medicine eine 25-Hydroxyvitamin D-Serumkonzentration von mindestens 50 Nanomol als die Konzentration ansehe, die eine wünschenswerte Vitamin D-Versorgung widerspiegelt [6].

Aufgrund der Tatsache, dass das Parathormon, welches Kalzium aus den Knochen freisetzt, bis zu einem Spiegel von 75 Nanomol Vitamin D pro Liter im Blutplasma dosisabhängig sinkt, sehen zahlreiche Forschungsarbeiten diesen Wert als optimal an [7, 8,]. Man hat außerdem gezeigt, dass eine Menge von 1000 i.U. täglich nur bei rund der Hälfte der Menschen ausreichend ist, um diesen Wert im Blut zu erreichen [9]. Laut dem Robert Koch-Institut (RKI) sind 15,2 Prozent der Erwachsenen in Deutschland basierend auf Blutwerten anstatt auf dem Verzehr von einem Vitamin D-Mangel betroffen.

Als Mangel wird ein Wert von unter 30 Nanomol pro Liter im Serum angegeben. Eine suboptimale Konzentration von unter 50 Nanomol pro Liter im Serum erleiden dagegen ganze 56 Prozent der Erwachsenen [10]. Wenn wir von einer suboptimalen Versorgung bei unter 75 Nanomol pro Liter ausgehen, würde die Zahl der Betroffenen weitaus höher sein. Somit sehen wir, dass die geltenden Referenzwerte aktuell in vielen Fällen sehr niedrig sind und die Aussage der Grünen, die meisten Deutschen seien auch ohne Nahrungsergänzungsmittel ausreichend mit Nährstoffen versorgt, somit nicht der Realität entspricht. Das Max Rubner-Institut gibt in dem Paper der NVS II ebenfalls an, dass die Einnahme von Supplementen dabei hilft, den Anteil der Unterversorgung bei einigen Nährstoffen erheblich zu senken. Widmen wir uns nun also den Forderungen der Grünen hinsichtlich Nahrungsergänzungsmitteln und ihrer Regulierung.

Vitamin D – Mangel, Überdosierung und Vorkommen in Lebensmitteln

Unter dem Begriff Vitamin D versteht man eine Gruppe von fettlöslichen Vitaminen. Der wichtigste Vertreter namens Cholecalciferol (D3) kann von unserem Körper durch die direkte Einstrahlung von Sonnenlicht auf die Haut gebildet werden. Im nachfolgenden Beitrag findest du alle wichtigen Informationen, die dieses als Nahrungsergänzungsmittel eingesetzte Vitamin betreffen. Dabei gehen wir unter anderem auf Mangel, […]

1. Nationale Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln auf Grundlage der Empfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung

Bereits in unserem Artikel über das schlechte Abschneiden von Vitamin D-Produkten im Bericht von Öko-Test haben wir angemerkt, dass die Höchstmengenempfehlungen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) überaus konservativ sind. Im Falle von Vitamin D liegt sie bei 800 internationalen Einheiten (i.U.), was genau der Referenzmenge der DGE entspricht, die wir bereits als deutlich zu niedrig eingestuft haben [11]. Im Vergleich: Das Tolerable Upper Intake Level der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) liegt bei 4000 i.U., wobei einige Forschergruppen bereits eine Anhebung des UL auf 10.000 internationale Einheiten fordern, da diese Mengen bei täglichem Verzehr sicher seien und einige Menschen eine hohe Zufuhr benötigen, um die weiter oben angesprochenen Optimalwerte im Blut zu erreichen [12].

Ein anderes Beispiel ist abermals das Zink, wobei das BfR eine Höchstmenge von lediglich 6,5 Milligramm pro Tagesdosis ableitet, die deutlich unterhalb der Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr liegt, egal bei welcher Phytatzufuhr [11]. Das Tolerable Upper Intake Level für Zink liegt dagegen bei 25 Milligramm [13]. Hinzu kommt, dass einige Personengruppen wie etwa Sportler oder ältere Menschen einen erhöhten Bedarf gewisser Nährstoffe aufweisen können und somit von einer zusätzlichen Einnahme profitieren.

Eine Regelung für sinnvolle Höchstmengen von Vitaminen und Mineralen, um den Verbraucher vor Überdosierung zu schützen, halten wir für keine schlechte Idee. Sie sollten einheitlich gelten und für jeden Hersteller verbindlich sein. Allerdings sollten sie nicht auf den aktuellen Empfehlungen des BfR basieren, da diese nicht nur allgemein zu niedrig angesetzt sind, sondern auch im internationalen Maßstab sehr gering sind. Die Grünen fordern für Nahrungsergänzungsmittel zudem auch auf europäischer Ebene einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe. Die Empfehlungen des BfR würden einer internationalen Bewertung kaum standhalten. Sinnvolle Höchstmengen müssten von wissenschaftlichen Gremien neu abgeleitet werden!

2. Rechtlich verbindliche Positivliste für zugesetzte Stoffe inklusive Festlegungen zu Definition, Wirkung, Sicherheit, Qualität und zulässiger Menge des jeweiligen Stoffs

Ein ähnliches Instrument wie von der Partei Die Grünen für Nahrungsergänzungsmittel gefordert, gibt es bereits und setzt sich genau genommen aus zwei Verordnungen zusammen. In der Novel Food Verordnung werden Stoffe und Lebensmittel aufgelistet, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet wurden [14]. Die neuartigen Lebensmittel werden dann geprüft und gegebenenfalls zugelassen oder nicht zugelassen. Zugelassene neuartige Lebensmittel und Stoffe sind seit dem 1. Januar 2018 in einer Positivliste, der sogenannten Unionsliste, aufgeführt. Darin aufgelistete Lebensmittel dürfen von allen Lebens- und Nahrungsergänzungsmittelunternehmern in den Verkehr gebracht werden, wenn die dort angegebenen Verwendungsbedingungen, Kennzeichnungsvorschriften und Spezifikationen eingehalten werden.

Gesundheitsbezogene Aussagen über die Wirkungen eines Stoffes dürfen dagegen nur im Rahmen der Health-Claims-Verordnung getätigt werden [15]. Hersteller und Inverkehrbringer von Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln können Anträge an die EFSA stellen, gesundheitsbezogene Werbeaussagen auf ihre wissenschaftliche Korrektheit zu prüfen und gegebenenfalls zuzulassen. Im Falle von Zink ist die Aussage „Zink trägt zu einer normalen Funktion des Immunsystems bei“ zulässig, wohingegen beispielsweise nicht behauptet werden darf, dass dieser Stoff die Gesundheit der Prostata unterstützt.

Möglicherweise bezieht sich diese Forderung jedoch ebenfalls auf Zusatzstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln. Wie man im Antrag der Grünen zu Nahrungsergänzungsmittel richtig festhält, handelt es sich dabei um als Lebensmittel eingestufte Konzentrate von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen in verschiedenen Darreichungsformen, die eine ernährungsspezifische oder physiologische Wirkung haben. Dementsprechend greift hier genau wie bei Lebensmittel auch die Zusatzstoff-Zulassungsverordnung (ZZulV) als bundesrechtliche deutsche Verordnung zur Zulassung, Kennzeichnung und Höchstmengen von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln [16]. Somit ist bereits vergleichsweise streng reguliert, was Hersteller in Deutschland dürfen und was nicht.

Zusatzstoffe: Ist Magnesiumstearat wirklich gesundheitsschädlich?

Bei der Entwicklung unserer Produkte gehen wir stets mit der größten Sorgfalt und dem Anspruch vor, das bestmögliche Resultat abzuliefern. Nach dem Release unserer beiden ersten Kapsel-Produkte, dem GANNIKUS Original Zink Stack sowie dem GANNIKUS Original Vitamin C, bekamen wir jedoch einige kritische Zuschriften aufgrund des eingesetzten Zusatzstoffs Magnesiumstearat. Deshalb möchten wir in diesem Artikel […]

Die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben überwacht die jeweils zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde in den Bundesländern. Jedes Produkt muss vor dem Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angemeldet werden. Dieses nimmt die Anzeige entgegen und leitet sie an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Landesbehörden und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weiter. Dadurch wird eine effektivere Überwachung dieser Produkte gewährleistet.

3. Meldestelle zur systematischen Erfassung von Neben- und Wechselwirkungen von Nahrungsergänzungsmitteln, an die sich Verbraucher mit Beschwerden wenden können

Auch diese Meldestelle gibt es bereits und nennt sich Verbraucherzentrale. Sie nehmen Beschwerden entgegen und prüfen, ob bei dem entsprechenden Produkt tatsächlich rechtliche Mängel vorhanden sind. Ist dies der Fall, wird die Beschwerde an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde weitergeleitet, die dann dazu befugt ist, ein Produkt vom Markt zu nehmen. Sollte eine weitere, externe Behörde eingeführt werden, müsste dies ebenfalls für Lebensmittel gelten!

4. Verpflichtende Warnhinweise zu Wechselwirkungen mit Arzneimitteln

Einige dieser Hinweise sind schon in der Unionsliste zur Novel Food Verordnung aufgeführt. Weiterhin regelt die Nahrungsergänzungsmittelverordnung einige Pflichtkennzeichnungen wie die Verkehrsbezeichnung und Hinweise, dass die empfohlene Verzehrmenge nicht überschritten werden sollte oder dass Nahrungsergänzungsmittel nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung verwendet werden sollten. Eine einheitliche Regelung zu möglichen Wechselwirkungen mit Arzneimitteln gibt es dagegen nicht. Beispielsweise kann Koffein zu einer verlangsamten Resorption von Schilddrüsenhormonen führen oder bestimmte Stoffe aus der Grapefruit den Abbau einiger Medikamente in der Leber verlangsamen.

Da es sich, wie auch von der Partei die Grünen bei Nahrungsergänzungsmittel beschrieben, jedoch um als Lebensmittel eingestufte Konzentrate von Nährstoffen oder sonstigen Stoffen handelt, müsste eine solche Deklaration ebenfalls für Lebensmittel gelten. Im Falle der Einnahme von Medikamenten gilt aber bisher, dass mögliche Wechselwirkungen in der Packungsbeilage der Arzneimittel aufgelistet sind und vom Arzt oder Apotheker erläutert werden. Ein zusätzlicher Hinweis auf Nahrungs- oder Nahrungsergänzungsmitteln erscheint damit redundant beziehungsweise überflüssig.

Zeitreise: Die Geschichte der Supplements… von Anfang an!

Im März 2018 schätzte die New York Times, dass die Nahrungsergänzungsmittelindustrie in den Vereinigten Staaten allein einen Wert von etwa 133 Milliarden Dollar hat [1]. Während die Zeitung selbst recht schockiert über diese Zahl schien, macht die Summe für die meisten Studiogänger intuitiv Sinn. Wann war das letzte Mal, dass du jemanden gesehen hast, der […]

Verbrauchertäuschung in Corona-Zeiten

Ein wichtiger Absatz im Antrag der Grünen über Nahrungsergänzungsmittel lautet:

Gerade in Zeiten der Corona-Krise gibt es zahlreiche Unternehmen, die den Anschein erwecken und damit werben, dass mit einer Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln einer Infektion mit COVID-19 (Coronavirus) vorgebeugt werden könne. Das ist jedoch eine illegale Verbrauchertäuschung.

Dieser Aussage können wir nur beipflichten, denn derartige Aussagen sind nicht haltbar und lassen den Verbraucher fälschlicherweise sicherer fühlen, was dazu führen kann, dass andere Maßnahmen wie der Gebrauch einer Mund-Nase-Bedeckung, das Händewaschen oder Abstandhalten vernachlässigt werden. Somit würde das Infektionsrisiko tatsächlich sogar gesteigert werden. Unser mediales Zeitalter macht es jedoch möglich, solche Aussagen nicht nur auf Grundlage der zugänglichen Daten zu hinterfragen, sondern auch als Falschaussagen zu entlarven und zur Anzeige bei der Verbraucherzentrale oder dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zu bringen.

Abschließende Worte

Deutschland gehört bereits zu den Ländern mit den strengsten Regelungen hinsichtlich der Kennzeichnung und des Inverkehrbringens von Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln überhaupt. Bereits Pracelsus sagte „Alle Dinge sind Gift und nichts ohne Gift – allein die Dosis macht, dass ein Ding kein Gift ist.“ Selbst Sauerstoff und Wasser sind in zu hohen Dosierungen giftig für den menschlichen Organismus, aber in gewissen Mengen essenziell für uns. Eine verbesserte und einheitliche Regelung hinsichtlich Höchstmengen an Vitaminen und Mineralstoffen in Nahrungsergänzungsmitteln ist aus Sicht des Verbrauchers sicherlich wünschenswert. Allerdings sollten die dabei verwendeten Vorlagen überdacht werden. Die aktuellen Empfehlungen des BfR sind deutlich zu niedrig angesetzt, um einen tatsächlichen Nutzen zu liefern.

Eine umfassendere Überwachung der Einhaltung bereits bestehender Gesetze durch die Lebensmittelüberwachungsbehörden wäre ebenfalls als positiv zu betrachten. Viele Hersteller, darunter auch wir, halten uns sehr genau an die geltenden Richtlinien. Allerdings kann dies nicht von jedem Mitbewerber behauptet werden. Um eine solche Kontrolle zu gewährleisten, müssten innerhalb der Behörden einige strukturelle Veränderungen stattfinden und dann auch für Lebensmittel und funktionelle Lebensmittel gelten.

Das zu Beginn erwähnte Video und insbesondere die Aussage, Nahrungsergänzungsmittel seien „überhaupt gesundheitsgefährdend“, erwecken den Eindruck, als wolle man diese Produkte möglichst vollkommen verbieten. Renate Künast erwähnt, dass der Antrag auf einer Vorlage basiere, die seit langem im Ministerium existiert habe. Der Lebensmittel- und Nahrungsergänzungsmittelmarkt unterliegt aber einem stetigen Wandel, weshalb auch auf rechtlicher Seite in den letzten Jahren viel passiert ist. Ebenso liefert uns die Wissenschaft immer neue Erkenntnisse über den Nutzen, effektiven Dosierungen und die Gefahren gewisser Stoffe, wie man am Beispiel von Vitamin D und Zink sehr gut sehen kann. Das Video sowie der Antragsentwurf der Grünen zu Nahrungsergänzungsmitteln und ihrer Regulierung bestätigt den Eindruck, dass es aufseiten der Politik viel Aufholbedarf über den aktuellen Markt von Nahrungsergänzungsmitteln gibt.

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Literaturquellen:

  1. Schwab, S., et al. „The use of dietary supplements among older persons in southern Germany—results from the KORA-age study.“ The journal of nutrition, health & aging 18.5 (2014): 510-519.
  2. Knapik, Joseph J., et al. „Prevalence of dietary supplement use by athletes: systematic review and meta-analysis.“ Sports Medicine 46.1 (2016): 103-123.
  3. Max Rubner-Institut. „Nationale Verzehrsstudie II. Ergebnisbericht, Teil 2.“ (2008).
  4. Copper, I. O. M. Dietary reference intakes for vitamin A vitamin K, arsenic, boron, chromium, copper, iodine, iron, manganese, molybdenum, nickel, silicon, vanadium, and zinc. Washington, DC: The National Academies Press, 2001.
  5. Gibson, Rosalind S., Victor Raboy, and Janet C. King. „Implications of phytate in plant-based foods for iron and zinc bioavailability, setting dietary requirements, and formulating programs and policies.“ Nutrition reviews 76.11 (2018): 793-804.
  6. Presseinformation der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e. V. „Neue Referenzwerte für Vitamin D“, DGE Aktuell
  7. Holick, Michael F. „Vitamin D status: measurement, interpretation, and clinical application.“ Annals of epidemiology 19.2 (2009): 73-78.
  8. Holick, Michael F., et al. „Evaluation, treatment, and prevention of vitamin D deficiency: an Endocrine Society clinical practice guideline.“ The Journal of Clinical Endocrinology & Metabolism 96.7 (2011): 1911-1930
  9. Bischoff-Ferrari, Heike A., et al. „Estimation of optimal serum concentrations of 25-hydroxyvitamin D for multiple health outcomes.“ The American journal of clinical nutrition 84.1 (2006): 18-28.
  10. Robert Koch-Institut: „Antworten des Robert Koch-Instituts auf häufig gestellte Fragen zu Vitamin D“, rki.de, Stand 25.01.2019
  11. EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies (NDA). „Scientific opinion on the tolerable upper intake level of vitamin D.“ EFSA Journal 10.7 (2012): 2813.
  12. Weißenborn, Anke, et al. „Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln.“ Journal of Consumer Protection and Food Safety 13.1 (2018): 25-39.
  13. EFSA Panel on Dietetic Products, Nutrition and Allergies (NDA). „Scientific opinion on dietary reference values for zinc.“ EFSA Journal 12.10 (2014): 3844.
  14. Verordnung, Novel Food. „Verordnung (EG) Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und neuartige Lebensmittelzutaten.“ Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L4 (1997): 1-7.
  15. Meyer, Florian. Health-Claims-Verordnung. Behr’s Verlag DE, 2016.
  16. BMJV (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz)([German Federal] Ministry of Justice and Consumer Protection). „Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff‐Zulassungsverordnung)(Ordinance on the registration of food additives for technological purposes), Ausfertigungsdatum (date completed): 29.01. 1998, geändert zuletzt durch (last changed) Art. 3 V v. 21.5. 2012.“ (2012).
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2 Kommentare

  1. Grüne Künast…danke ich bin raus. Ampeln für Lebensmittel usw.
    Die Leute sind trotz einer Riesen Bibliothek(Internet), beispeilsweise Artikel hier imemrnoch zu nix in der Lage. Verpackungsinhalte lesen ist auch zuviel verlangt.
    Da kommt eine grüne Bevormundung gerade richtig. Man kann dem Bürger doch nicht zumuten sich mal ein bisschen mit Ernährung und so auseinanderzusetzen.
    Nutella ist gesund dachte ich, Milch ist gift und Vegane Ernährung hilft beim fliegen….
    man kann es sich nicht ausdenken…

  2. Ja klar Vitamine und Nahrungsergänzungen sind nicht gut für uns, aber Medikamente sind super. Hallo was geht ab. Seit längere Zeit, ca. 3 Jahre nehme 1-2gr VitaminC pro Tag zu mir, ich bin weniger anfällig auf Erkältungen fühle mich fitter und ich fehle weniger bei der Arbeit, brauche nicht immer zum Arzt zu gehen und belaste also die Krankenkasse viel weniger.
    Gruss Thomas

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