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Bakterien – Lidl ruft Milch zurück!

Bereits im September vergangenen Jahres hatten wir euch über den Rückruf diverser H-Milch Produkte informiert. Der Hersteller der besagten Artikel, die Hochwald Foods GmbH, hatte damals zunächst verlauten lassen, dass es bei der Produktion Probleme mit der Sterilität gegeben habe. Es stellte sich daraufhin allerdings heraus, dass man in den betroffenen Chargen den gesundheitlich bedenklichen Keim „Bacillus cereus“ ausfindig machen konnte. Ein ähnlicher Fall wurde nun am gestrigen Dienstag bekannt!

Im Gegensatz zum vergangenen Jahr steht dieses Mal nur ein Produkt im Fokus, nämlich die haltbare Vollmilch der Marke Milbona, die hierzulande in den zahlreichen Filialen von Lidl erworben werden kann. Der Discounter nimmt aktuell aufgrund eines Bakterienbefalls nicht nur die verunreinigten Artikel aus dem Verkauf, sondern ruft selbstverständlich auch die schon verkaufte Ware zurück. Betroffen sind Packungen mit einem Liter Fassungsvermögen, deren Mindesthalbarkeitsdatum auf den 07.05.2017 oder den 08.05.2017 fällt. Das Identitätskennzeichen „DE BB 018 EG“ gibt ebenfalls Aufschluss darüber, ob eine der nicht genießbaren Milchtüten erworben hat.

Die Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH, der eigentliche Hersteller der betroffenen Produkte, hatte durch eigene Untersuchungen nachweisen können, dass in den oben aufgeführten Chargen der haltbaren Vollmilch von Milbona abermals das Bakterium „Bacillus ereus“ zu finden ist. Führt man den diesen Erreger zu, können ernsthafte Magen-Darm-Beschwerden die Folge sein. Verkauft wurden die betroffenen Artikel ausschließlich in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Das produzierende Unternehmen entschuldigt sich auf seiner Homepage öffentlich für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

Vom Verzehr der verunreinigten Milbona Vollmilch Packungen wird selbstverständlich dringlichst abgeraten. Wer bei seinem Einkauf eine der betroffenen Milchtüten erwischt hat, kann diese auch ohne Vorlage des Kassenzettels gegen Rückerstattung des Kaufpreises in einer Lidl Filiale seiner Wahl zurückgeben!

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