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Fitness-App klärt auf: 20-Jähriger wegen Mord an Freund verurteilt!

Mord ist nach österreichischem Strafgesetzbuch das Grunddelikt der vorsätzlichen Tötung und damit das schwerwiegendste Delikt überhaupt. Da das österreichische StGB keine qualifizierten Tatbestände der vorsätzlichen Tötung enthält und auch anders als etwa in Deutschland oder der Schweiz keine bestimmten verwerflichen Motive, wie beispielsweise Mordlust oder Heimtücke, für die Erfüllung des Tatbestandes erforderlich sind, ist der Strafrahmen bei Mord relativ groß. Er beträgt zehn bis zwanzig Jahre oder eine lebenslange Haftstrafe. Im heutigen Fall besteht der Fitnessbezug, wie man bereits an der Überschrift erkennen kann, tatsächlich darin, dass eine Fitness-App einen Vorwurf zum Mord untermauern konnte.

Am Dienstag, den 2. Juni 2020 ist ein 20-jähriger Afghane wegen des Vorwurfes zum Mord an seinem 19-jährigen Freund vor einem Schwurgericht in Salzburg gestanden. Seinen Landsmann soll er bereits am 22. September 2019 auf einem Spielplatz in Zell am See (Pinzgau) in einem gewalttätigen Streit erwürgt haben. Der bis dato nicht straffällig gewordene Angeklagte bestritt die Tat. Auch sein Verteidiger erläuterte, dass es sowohl an Beweisen als auch an Motiven fehle. Aufzeichnungen seiner Fitness-App, die die Beweise für den Mord stützen sollen, seien laut Aussagen des Verdächtigen seltsam.

Das Opfer habe in einem Asylheim in Zell am See gewohnt, das knapp 200 Meter vom Spielplatz im Ortsteil Schüttdorf entfernt war. In seiner Unterkunft soll auch der Beschuldigte des Öfteren übernachtet haben, der offiziell jedoch an einer anderen Adresse gemeldet war. Zum Tötungsdelikt soll es zwischen 4:27 Uhr und 5:13 Uhr gekommen sein. Fußgänger hätten am Vormittag die Leiche des 19-Jährigen auf dem Spielplatz entdeckt. Nach diesem Vorfall sei der Beschuldige auch nicht an seinem Arbeitsplatz erschienen. Am 26. September sei er am Salzburger Hauptbahnhof festgenommen worden.

Bilder: Fitness-App Mord
Auf diesem Spielplatz in der Nähe der Asylunterkunft wurde das 19-jährige Opfer gefunden. Der Ort ist als Drogenumschlagplatz bekannt, Ermittlungen in die Drogenszene stellte die Polizei allerdings nicht an.

Gegenüber Ermittlern habe der 20-Jährige die Aussage getroffen, dass er am besagten Abend zwar mit seinem Freund unterwegs gewesen sei, sich jedoch um 20:00 Uhr verabschiedet habe und zurück ins Asylheim gegangen sei. In der Unterkunft habe er sich ins Bett des Freundes gelegt, um auf ihn zu warten. Allerdings sei der 19-Jährige dort nicht erschienen. Beim Prozess am Salzburger Landesgericht gab der Angeklagte, der den Mordvorwurf bestritt, eine neue Version zu Protokoll. Der vorsitzenden Richterin erklärte er, dass er mit seinem Freund, mit dem nach Mitternacht am Zeller See und im Elisabethpark Alkohol konsumiert wurde, um 3.00 Uhr zurück zum Heim gegangen sei. Da er sich wohl Geld ausgeborgt habe, um sich Drogen zu besorgen, sei sein Freund noch einmal weggegangen und nicht wieder gekommen.

Die auf den Fall angesetzte Staatsanwältin habe zahlreiche Ermittlungsergebnisse aufgelistet, die den 20-Jährigen belasten würden und auch mit den Daten seines Smartphones übereinstimmten. Unter anderem sei unter den Fingernägeln des Opfers, an dessen Kleidung und am Kragen seines T-Shirts DNA-Spuren des angeklagten Afghanen sichergestellt worden. Ebenso sei die Leiche auf einem Pullover des 20-Jährigen gelegen – diesen habe er seinem 19-jährigen Freund geborgt, gab er auf Nachfrage der Richterin zu verstehen.

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Viel spannender ist jedoch die Auswertung einer Fitness-App am Handy des Angeklagten, denn diese untermauert laut der Staatsanwältin den Tatvorwurf Mord. Die zurückgelegte Wegstrecke sei in der Tatnacht minutiös aufgezeichnet worden. Obwohl die App um 5:00 Uhr nachts noch Bewegungen aufgezeichnet hat, gab der 20-Jährige an, dass die beiden bereits um 3:00 vom Elisabethpark in Richtung Schüttdorf gegangen seien. Erklären könne er sich die seltsamen Aufzeichnungen der Fitness-App, die als Beweis zum Mord verwendet wurden, nicht. Des Weiteren fügte er hinzu, dass er zur Polizei nicht gesagt habe, den besagten Freund, sondern einen anderen Zimmerkollegen um 20:00 Uhr zum letzten Mal gesehen zu haben. Auch die biologischen Spuren auf der Kleidung des Opfers könne er sich nicht erklären.

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Eine passende Antwort, weshalb der Rucksack seines Freundes nach der Tat im Zimmer in der Asylunterkunft gefunden wurde, sieht wie folgt aus: Der Freund soll ihm den Rucksack am See gegeben haben, woraufhin er ihn in seinen eigenen Rucksack gepackt und wieder herausgeholt habe, als er im Zimmer war. In der Nacht auf den 22. September sei sein Freund eher traurig gewesen, da er einen negativen Asylbescheid erhalten habe. Gestritten wurde jedoch nicht. Die Richterin gab zu verstehen, dass Zeugen um 4:45 Uhr auf dem Weg vom Elisabethpark zur Unterkunft ein Streitgespräch zwischen zwei Männern in afghanischem Dialekt gehört hätten, wonach „einer etwas haben wollte, was der andere ihm nicht geben wollte“. Daran könne er sich leider nicht erinnern, so der Angeklagte.

Laut Zeugen sei die Freundschaft der beiden ambivalent gewesen, es sei zu Streitereien gekommen, bei denen der 19-Jährige das eine oder andere Mal Sachen beschädigt habe, aggressiv geworden und gewaltsam gegen den Beschuldigten vorgegangen sei. Das Opfer habe sich sein Leben teilweise vom Angeklagten finanzieren lassen und auch Schulden bei ihm gehabt. Sein Verteidiger plädierte auf Freispruch, denn „es sind alles Indizien, es gibt keinen einzigen Beweis, dass er das Opfer getötet hat. Wir wissen nicht, was in der Nacht geschehen ist, und wir werden es nie erfahren. Es gibt auch keine Tatzeugen und es fehlt das Motiv.“ 

Vor knapp vier Jahren habe er seinen Freund, mit dem er keine sexuelle Beziehung gehabt habe und an Wochenenden getrunken und Drogen genommen habe, kennengelernt. Die Betäubungsmittel habe er selbst bezahlt. Warum er rund 12.000 Euro Schulden „bei privaten Freunden“ hat, wollte er der Vorsitzenden nicht sagen. Mit einem Schuldspruch und einem Urteil zu zehn Jahren Haft ist der Prozess um den mysteriösen Tod eines 19-jährigen Afghanen im September 2019 in Zell am See, Schüttdorf am vergangenen Donnerstag zu Ende gegangen.

Bild: Fitness-App Mord
Einige lokale, aber auch landesweite österreichische Zeitungen berichteten über den Mordfall am 19-jährigen Afghanen. (Angeklagter rechts)
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