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GANNIKUS Original
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Farbstoff E 171: Wie schädlich ist Titandioxid in Supplements und Lebensmitteln?

Beim Kauf von Nahrungsergänzungsmittel achten die meisten von uns sicherlich primär auf den Einsatz und Gehalt verschiedener Wirkstoffe sowie das Preis-Leistungs-Verhältnis. Doch da endet der Blick auf das Label für gewöhnlich auch schon. Nur die wenigsten achten darauf, welche Farbstoffe und sonstigen technologischen Hilfsmittel verwendet werden. Dies liegt zum einen daran, dass die E-Nummern und wissenschaftlichen Namen meist wie Hieroglyphen erscheinen, und zum anderen daran, dass sich Verbraucher darauf verlassen können sollten, dass die Hersteller nur zugelassene Inhaltsstoffe verwenden. Wie zahlreiche Beispiele zeigen, stellt sich aber manchmal erst nach Jahren des weit verbreiteten Einsatzes heraus, dass ein Stoff nicht ganz so unbedenklich ist wie angenommen. Wir möchten uns daher heute mit der Frage beschäftigen, wie schädlich der Farbstoff Titandioxid in Supplements sein könnte.

Im Rahmen der Entwicklung unserer eigenen Produkte unter der Marke GANNIKUS Original konnten wir nicht nur unsere Erfahrungen aus sieben Jahren Produkttest sowie zusammengenommen mehr als 30 Jahren der eigenen Einnahme verschiedener Produkte einbringen, sondern auch in ganz neue Themengebiete vorstoßen. Da wir nicht nur was die Wirkstoffe, sondern auch die Optik und den Geschmack angeht einen außerordentlich hohen Anspruch an unsere Supplements haben, zogen wir es in Erwägung, für unsere Kapselprodukte schwarze Kapselhüllen mit unserem eigenen Logo zu verwenden. Aus einem bestimmten Grund haben wir uns jedoch dagegen entschieden. 

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Was ist Titandioxid?

Bei Titandioxid handelt es sich um eine Verbindung, in der einzelne Partikel so klein sind, dass sie als Nanopartikel gelten. Der Stoff ist in der EU und anderen Ländern als weißer Farbstoff zugelassen. In Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln findet man ihn auch unter der Bezeichnung „E 171„, in Kosmetikprodukten wie Zahnpasta oder Cremes wird er häufig als „CI 77891“ gekennzeichnet. Zugelassen ist er beispielsweise, um Mozzarella schöner aussehen zu lassen, oder als Deckschicht für andere Farben bei Schoko-Dragees und Kaugummis [1]. Der Zusatzstoff wird jedoch auch in technischen Anwendungsgebieten wie der Herstellung von Farben, Lacken, Papier und Kunststoffen verwendet. Titandioxid in Supplements finden wir häufig da, wo Produkte in einer weißen Kapsel verpackt sind. Auch als Zusatz, um andere Farben kräftiger zu machen, kommt er häufig zum Einsatz.

Die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten schaffen ebenso verschiedene Wege, wie der Stoff in unseren Körper gelangt. Als UV-Schutz in Sonnencremes kann er über die Haut aufgenommen werden oder durch sprühbare Produkte wie Lacke auch durch das Inhalieren. Meist wird Titandioxid aber aus Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln oral aufgenommen.

Titandioxid Supplements
Titandioxid ist in vielen Nahrungsergänzungsmitteln und Lebensmitteln als Farbstoff enthalten.

Die aktuelle Rechtslage zu Titandioxid

Die Verwendung von Zusatzstoffen in Lebens- und Nahrungsergänzungsmitteln ist in der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über Lebensmittelzusatzstoffe geregelt [2]. Ausschließlich die in der Unionsliste zugelassenen Zusatzstoffe dürfen in Lebensmittel unter Einhaltung bestimmter Bedingungen eingesetzt werden. Weiterhin müssen Zusatzstoffe dem Artikel 14 dieser Regulierung entsprechen und in der Verordnung (EU) Nr. 231/2012 der Kommission vom 9. März 2012 mit Spezifikationen für die in den Anhängen II und III der erstgenannten Verordnung aufgelistet sein [3].

Titandioxid ist in der EU als Lebensmittelfarbstoff zugelassen. Da es vor dem 20. Januar 2009 bereits erlaubt war, gehört es zu der Gruppe der Zusatzstoffe, die einer neuen Risikobewertung der Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) unterzogen werden [4].

Ist Titandioxid in Supplements schädlich?

Bezüglich der inhalativen Aufnahme über die Lungen ist die EU-Kommission dem Vorschlag der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) gefolgt und  hat Titandioxid als „karzinogen (krebserregend) beim Einatmen“ eingestuft. Der Einstufungsvorschlag wurde im Februar 2020 verabschiedet und die entsprechende Delegierte Verordnung (EU) Nr. 2020/217 im Amtsblatt der EU veröffentlicht [5].  Darin wird allerdings angemerkt, dass „davon ausgegangen wird, dass die abgelagerten Partikel, nicht aber gelöstes Titandioxid, die beobachtete Toxizität in der Lunge und die anschließende Entwicklung von Tumoren verursachen.“

Titandioxid in Supplements und Lebensmittel ist allerdings gelöst und gebunden, weshalb es zusätzlich nicht eingeatmet werden kann, sondern nur der orale Aufnahmeweg infrage kommt. Da der Stoff bereits vor dem 20. Januar 2009 in Lebensmitteln zulässig war, wurde er durch die EFSA einer neuen Risikobewertung unterzogen, die im Juni 2016 abgeschlossen und kurz darauf veröffentlicht wurde [6]. Darin schlussfolgerte man, dass es auf Grundlage der verfügbaren Daten keinen Grund zur Sorge im Hinblick darauf gebe, dass Titandioxid bei oraler Aufnahme erbgutschädigend oder krebserregend sei sowie die eingesetzten Mengen keinen Anlass zur Sorge gäben.

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Bei der Entwicklung unserer Produkte gehen wir stets mit der größten Sorgfalt und dem Anspruch vor, das bestmögliche Resultat abzuliefern. Nach dem Release unserer beiden ersten Kapsel-Produkte, dem GANNIKUS Original Zink Stack sowie dem GANNIKUS Original Vitamin C, bekamen wir jedoch einige kritische Zuschriften aufgrund des eingesetzten Zusatzstoffs Magnesiumstearat. Deshalb möchten wir in diesem Artikel […]

Aber die Forschung dauert an und so kommen jährlich weitere Untersuchungen heraus, die sich mit den Einflüssen von Titandioxid auf unseren Körper beschäftigen. Sie werden stetig von der EFSA miteinbezogen, um die Lücken in der Literatur zu füllen und eventuell neue Leitlinien zu erarbeiten. Wenngleich für die europäische Instanz trotz einiger neuer Daten kein Anlass dazu besteht, seine Meinung zu ändern, macht insbesondere die französische Lebensmittelbehörde ANSES seit Jahren Druck und hat Titandioxid auf nationaler Ebene für die Verwendung in Lebensmitteln ab 2020 verboten.

Grund dafür war ein Review von Experten der ANSES aus 25 neueren Untersuchungen in Bezug auf krebserregende Wirkungen des Stoffes bei oraler Einnahme [7]. Daraufhin rief die europäische Kommission die EFSA dringend dazu auf, technische und wissenschaftliche Hilfestellung zur Beurteilung des Reviews zu leisten. Unter Einbezug der 25 Studien aus dem Review, den bisherigen Daten, die in die Risikobewertung der EFSA eingeflossen sind, sowie einer neuen Zellstudie über die Genotoxizität von Nano-Titandioxid kam man jedoch zu dem Schluss, dass es weiterhin keinen Grund gebe, den Zusatzstoff EU-weit zu verbieten [4].

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Rechtslage in Deutschland

Im Allgemeinen stützen sich die nationalen Gesetzgeber auf europäische Instanzen wie die EFSA und gehen selten im Alleingang vor, wie es im Falle von Titandioxid in Frankreich der Fall ist. In Deutschland ist der Einsatz daher weiterhin unter den geltenden Richtlinien der EU gesetzeskonform. Dennoch betonen die EFSA sowie das Bundesinstitut für Risikobewertung, dass sie und andere Behörden weitere Forschungsarbeit betreiben, um die Sicherheit von Titandioxid in Supplements, Lebensmitteln und anderen Produkten zu prüfen [4, 8].

Ist die Entscheidung Frankreichs gerechtfertigt?

Eines steht fest: Der Entschluss Frankreichs hat dazu geführt, dass gewisse Zweifel an der Arbeitsweise der EFSA aufkamen. Dennoch gibt es auf beiden Seiten Kritiker. Dr. Sieglinde Stähle aus der wissenschaftlichen Leitung des Lebensmittelverband Deutschland (BLL) erklärt in einem aktuellen Artikel beispielsweise, dass das Verbot von Titandioxid in Frankreich eine politische Entscheidung gewesen sei. Die französische Regierung habe aus Sorge vor Nanotechnologie-Skeptikern und Gegnern von Nanopratikeln in Lebensmitteln agiert und würde dabei einen erheblichen Eingriff in den Binnenmarkt vornehmen. Immerhin sei damit auch der Import von Lebensmitteln, die Titandioxid enthalten, verboten.

Berechtigten Anlass zur Sorge über eine mögliche Erbgutschädigung oder Auslösung von Krebserkrankungen geben dagegen Daten, die den Zusammenhang zwischen Titandioxid und Darmerkrankungen untersuchen. Man geht im Moment davon aus, dass die Moleküle beim gesunden Menschen nicht über die Darmwand in den Körper gelangen. Die Universität Zürich fand allerdings Hinweise darauf, dass bei Menschen mit einer bestehenden Darmerkrankung eine erhöhte Konzentration von Titandioxid im Blut aufweisen [9]. Im Nachgang fand man heraus, dass der Stoff in einem Krankheitsmodell für chronisch-entzündliche Darmkrankheiten bei Mäusen die Darmentzündungen verschlimmern könnte [10]. Ob sich diese Befunde bei Menschen bestätigen lassen, müssen nun weitere Untersuchungen zeigen, doch raten die Forscher zu einem Verzicht auf Titandioxid-haltige Lebensmittel bei Darmerkrankungen.

Warum wir uns gegen farbige Kapseln entschieden haben

Wie man sehen kann, gilt Titandioxid aktuell in Deutschland und der gesamten EU mit Ausnahme Frankreichs als zugelassener Zusatzstoff. Allerdings sieht selbst die EFSA noch gewisse Lücken in den Daten. Deshalb ist keineswegs auszuschließen, dass in den kommenden Jahren ein EU-weites Verbot erlassen wird. Selbst wenn dies nicht der Fall sein würde, möchten wir für unsere Kunden keinerlei gesundheitliches Risiko eingehen. Weder hinsichtlich erbgutschädigender oder krebserregender Wirkungen noch in Bezug auf mögliche Verschlimmerungen von Darmerkrankungen. Aus diesem Grund sind all unsere Kapselhüllen aus einem pflanzlichen Ballaststoff hergestellt, dem keine weiteren Farbstoffe hinzugesetzt wurden.

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Literaturquellen:

  1. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: „Verordnung über die Zulassung von Zusatzstoffen zu Lebensmitteln zu technologischen Zwecken (Zusatzstoff-Zulassungsverordnung – ZZulV)“ Zuletzt geändert durch Art. 23 V v. 5.7.2017 I 2272
  2. [EC] European Commission. „Regulation (EC) No 1333/2008 of the European Parliament and of the Council of 16 December 2008 on food additives.“ Official Journal of the European Communities 50 (2008): 18.
  3. EU Commission. „Commission regulation (EU) no 231/2012 of 9 March 2012 laying down specifications for food additives listed in annexes II and III to regulation (EC) no 1333/2008 of the European Parliament and of the Council.“ Off J Eur Union 83 (2012): 270-1.
  4. EFSA (European Food Safety Authority). „EFSA statement on the review of the risks related to the exposure to the food additive titanium dioxide (E 171) performed by the French Agency for Food, Environmental and Occupational Health and Safety (ANSES).“ EFSA Journal 17.6 (2019): e05714.
  5. Amtsblatt der Europäischen Union: „Delegierte Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission vom 4. Oktober 2019 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen zwecks Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt und zur Berichtigung der Verordnung.“
  6. EFSA Panel on Food Additives and Nutrient Sources added to Food (ANS). „Re‐evaluation of titanium dioxide (E 171) as a food additive.“ EFSA Journal 14.9 (2016): e04545.
  7. French Agency for Food, Environmental and Occupational Health & Safety, 2019. „ANSES OPINION on the risks associated with ingestion of the food additive E171“ Saisine n° 2019-SA-0036.
  8. Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): „Titandioxid: Es besteht noch Forschungsbedarf“ Aktualisierte Fragen und Antworten des BfR vom 6. Mai 2020
  9. Universität Zürich: „Titandioxid-Nanopartikel können Darmentzündungen verstärken:“ Medienmitteilung vom 19.07.2017
  10. Ruiz, Pedro A., et al. „Titanium dioxide nanoparticles exacerbate DSS-induced colitis: role of the NLRP3 inflammasome.“ Gut 66.7 (2017): 1216-1224.
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1 Kommentar

  1. Das wird dann bald ein Ende haben, da die EFSA am 06.05.2021 die Sicherheitsbewertung für Titandioxid (E171) aktualisiert hat. Die aktualisierte Bewertung revidiert das Ergebnis der vorherigen EFSA-Bewertung von 2016.
    Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.
    Bedenken hinsichtlich der Genotoxizität konnten nicht ausgeschlossen und eine sichere Menge für die tägliche Aufnahme (ADI) konnte nicht festgelegt werden. Die EU-Kommission hat ein erstes Statement veröffentlicht und wird vorschlagen, den Einsatz des Lebensmittelzusatzstoffs Titandioxid in der EU zu verbieten.

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