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1475 Dopingmittel: Zoll durchsucht Transporter und wird fündig!

Lauscht man einmal den Gesprächen im lokalen Fitness Studio, dürfte sofort klar werden, dass die Hemmschwelle im Hinblick auf die Thematisierung leistungssteigernder Substanzen mittlerweile relativ gering ist. Seit Bostin Loyd, Rich Piana und Co. wird speziell von Unbeteiligten verhältnismäßig offen über Doping gesprochen. Was dabei häufig in Vergessenheit gerät: Bis auf Ausnahmen, beispielsweise bei Vorzeigen eines Rezepts, sind die unter anderem von Kraftsportlern verwendeten Präparate in Deutschland illegal und dürfen weder verkauft noch erstanden werden. Bei der Umsetzung der diesbezüglich regulierenden Gesetze sind die Behörden hierzulande auch durchaus hinterher, wie ein aktueller Fall zeigt!

Im Zuge einer verdachtsunabhängigen Kontrolle durchsuchten Mitarbeiter des Hauptzollamts Braunschweig nämlich erst in der vergangenen Woche einen Kleintransporter aus Osteuropa, der in westlicher Richtung unterwegs war. Auf der A2 nahe Helmstedt war das Fahrzeug am 21. August 2018 zunächst ohne nennenswerte Vorfälle in Augenschein genommen worden, bis ein auffälliger Gegenstand das Interesse der Beamten weckte.

Ein großes und mit Geschenkpapier umwickeltes Paket zog die Aufmerksamkeit der Zöllner auf sich und da der Fahrer des Transporters keine sinnvollen Angaben zu seinem geladenen Mitbringsel machen konnte, wurde es von den Kontrolleuren letzten Endes einfach geöffnet und genauer inspiziert

Der Inhalt war genauso brisant wie illegal: Stolze 1475 Dopingmittel enthielt das als Präsent getarnte Paket!


1475 Dopingpräparate konnten die Beamten des Hauptzollamts Braunschweig sicherstellen. (Bild: Zoll)

Sichergestellt wurden sowohl Tabletten als auch Ampullen mit injizierbaren Flüssigkeiten. Den Angaben des Hauptzollamts Braunschweig zufolge habe der Wirkstoffgehalt der gefundenen Präparate den hierzulande zulässigen Grenzwert um bis zu 3800 Mal überschritten.

Andreas Löhde, seines Zeichens Zolloberinspektor, gab zu verstehen, dass selbstverständlich auch Geschenke fremder Personen bei Verdacht geöffnet werden müssten und dürften. Im hier beschriebenen Fall sei es für den Dopingsünder das größere Geschenk, wenn er seinen Lebenswandel überdenken würde, so der Beamte weiter. Selbst wenn es sich tatsächlich um ein Geschenk gehandelt haben sollte, habe der Zöllner nun nicht mit einem schlechten Gewissen zu kämpfen.

Ohne die beschlagnahmten Dopingmittel im Schlepptau durfte der Fahrer seine Reise nach Entrichtung einer Kaution zwar fortsetzen, doch ohne Konsequenzen bleibt der Fund der Behörden für ihn nicht. Gegen den Kurier wurde ein Strafverfahren eingeleitet, bei dem er aufgrund seines Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren rechnen muss!


Quelle: presseportal.de/blaulicht/pm/121224/4042317

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