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Präzisiert und erweitert: WADA veröffentlicht Verbotsliste für 2019!

Speziell für den ambitionierten Kraftsportler, der vor dem Training gerne einmal auf einen Hardcore Booster zurückgreift, waren die letztjährigen Änderungen in der WADA Verbotsliste durchaus einen Blick wert. Mit 1,3-Dimethylbutylamine, auch als AMP Citrat oder DMBA geläufig, wurde nämlich die Verwendung einer Substanz untersagt, die noch immer in einigen Pre Workout Formeln zu finden ist. Ganz so brisant fallen die Änderungen der international agierenden Organisation in diesem Jahr zwar vergleichsweise nicht aus. Nichtsdestotrotz sollten getestete Athleten definitiv wieder darüber im Bilde sein, von welchen verheißungsvollen Stoffen man besser die Finger lassen sollte, um bei einer Dopingkontrolle nicht dumm aus der Wäsche zu schauen!

In der Klasse „S1. Anabole Substanzen“ gab es keine wirkliche Erweiterung, sondern lediglich eine Präzisierung der bereits geltenden Reglementierungen. Demnach dürfen Zukünftig weder anabol-androgene Steroide noch deren Umwandlungsprodukte wie Metaboliten oder Isomere exogen zugeführt werden. Unter „S2. Peptidhormone, Wachstumsfaktoren, verwandte Substanzen und Mimetika“ finden sich mit Daprodustat (GSK1278863) und Vadadustat (AKB-6548) nun weitere Beispiele für sogenannte Hypoxie-induzierbarer-Faktor (HIF)-Aktivatoren. Im Bereich der Wachstumshormon-Sekretagoge wurde Macimorelin hinzugefügt.

Die nächste Anpassung gab es in der Substanzklasse „S3. Beta-2-Agonisten“. Hier wurde Tretoquinol (Trimetoquinol) in die Liste verbotener Substanzen aufgenommen. Insbesondere in asiatischen Ländern wird dieser Stoff gerne in Arzneimitteln verwendet, beispielsweise in diversen Erkältungspräparaten.

Verbessert wurde auch der Titel der Sektion „S4. Substanzen, welche die Myostatinfunktion(en) verändern“, die ab 2019 auf den Namen „S4. Substanzen, welche die Aktivierung des Activin-Rezeptors IIB verhindern“. Damit wird das bisherige Verbot weiter ausgedehnt, um noch weniger Interpretationsspielraum zu ermöglichen.


https://www.gannikus.de/news/dmba-auf-der-wada-verbotsliste-2018/


Die Kategorie „M3. Gendoping“ wurde ebenfalls umbenannt und wird jetzt als „M3. Gen- und Zelldoping“ betitelt. Vollzogen hat man diese Änderung, um die schon zuvor nicht erlaubte Anwendung normaler und genetisch veränderter Zellen zu Erhöhung der sportlichen Performance deutlicher zu machen. Stammzellen dürfen weiterhin zur Behandlung von Verletzungen herangezogen werden, sofern die Funktion des betroffenen Gewebes ausschließlich wiederhergestellt und nicht verbessert wird. 

Bis zum Jahresende wird die neue WADA Verbotsliste vom Englischen ins Deutsche übersetzt und dann auf der Webseite der NADA zur Einsicht hinterlegt. So lange kann das Dokument in englischer Sprache hier in vollem Umfang betrachtet werden.

Sollte nicht die Möglichkeit bestehen, dass ihr von der WADA oder einer ihr untergeordneten Organisation im Rahmen einer bestimmten Sportart getestet werdet, müsst ihr euch nicht unbedingt Gedanken um die Verbotsliste machen, obwohl der Konsum der darauf geführten Substanzen natürlich in vielen Fällen illegal ist. Die neue Verbotsliste tritt ab 1. Januar 2019 in Kraft. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt das für dieses Jahr entworfene Exemplar. 

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