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Eileintrag wegen Schließung: Studiobetreiber zieht vors Bundesverfassungsgericht!

Die vorübergehende Schließung der Fitness-Studios verärgert Mitglieder und Betreiber gleichermaßen. Während Trainierende nicht regelmäßig ihre Workouts durchziehen können, sehen sich sowohl Ketten als auch inhabergeführte Einrichtungen mit fortlaufenden Kosten konfrontiert, die trotz eventuell zurückgezogener Monatsbeiträge seitens der Kunden natürlich weiterhin gedeckt werden müssen. Das wollte sich ein Gym-Inhaber aus Baden-Württemberg nicht weiter gefallen lassen, weshalb ihm letzten Endes nur ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht als finaler Ausweg zu bleiben schien.

Auch im Süden Deutschlands sind Fitness-Studios derzeit geschlossen. In einer sogenannten Corona-Verordnung legte beispielsweise Baden-Württemberg das Betriebsverbot bis einschließlich 3. Mai 2020 fest, was in den meisten anderen Bundesländern ähnlich gehandhabt wird. Auf dieses Datum, das offen gesagt wohl auch nur darauf wartet, eine Verlängerung zu erfahren, wollte nun jedoch ein Studiobetreiber aus dem Schwabenland nicht warten und wandte sich prompt sogar ans Bundesverfassungsgericht. Der gewünschte Erfolg, den sich vermutlich viele Sporttreibende im ganzen Land gewünscht hätten, sollte ausbleiben.

Primär hatte der Kläger erreichen wollen, dass die besagte Verordnung bis zur Entscheidung über seine Verfassungsbeschwerde außer Kraft tritt. Als Argumente brachte der Firmenchef an, dass die Regelungen zur Zwangsschließung seine Einnahmen habe einbrechen lassen und sein Studio in seiner Existenz gefährdet und insolvenzbedroht sei. So geht es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch vielen seiner Kollegen respektive Konkurrenten. Nichtsdestotrotz wurde der Eilantrag abgewiesen, obwohl das Vorhaben nicht ganz so aussichtslos war, wie man anhand des Urteils hätte vermuten können.

Titelbild: Geschäftsführer von HappyFit fordert Wiedereröffnung von Fitnessstudios

„Macht euren Mund auf“: Geschäftsführer von HappyFit fordert Wiedereröffnung von Fitnessstudios!

Mit den Schließungen der Fitnessstudios in Deutschland und Österreich wegen COVID-19 kam auf viele Trainierende ein Problem zu, denn das tägliche Workout im Gym konnte natürlich nicht wie gewohnt fortgesetzt werden. Viele mussten sich  daher Methoden einfallen lassen, um sich weiterhin fit zu halten und die Motivation während der Krise nicht zu verlieren. Nicht nur […]

Insgesamt halten die Richter in Karlsruhe die Klage nämlich nicht für aussichtslos, denn laut ihnen bestehe durchaus ein schwerwiegender und teilweise irreversibler Eingriff in die Berufsfreiheit mit erheblich nachteiligen wirtschaftlichen Folgen. In der Entscheidung vom gestrigen Dienstag, den 28. April 2020 heißt es dennoch, dass in Anbetracht der Gefahren für Leib und Leben derartige Interessen derzeit zurücktreten müssten. Das vollständige Dokument zur Einsicht findet ihr auf der offiziellen Webseite des Bundesverfassungsgerichts.

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Den zuständigen Richtern zufolge gehe es im Eilverfahren nur darum herauszuarbeiten, was schlimmere Folgen hätte – die Schließung der Einrichtungen oder die Außerkraftsetzung der Verordnung. Sie entschieden sich gegen den klagenden Studiobetreiber, da die Wiedereröffnung von Fitness-Studios das Risiko neuer Infektionsketten erhöhe. Die Gefahr, dass Menschen schwer erkranken oder gar sterben könnten, sei schlichtweg zu groß. Ebenso dürfe man das Gesundheitssystem nicht überlasten.

Für die Beurteilung der Sachlage und das Treffen der verkündeten Entscheidung sei wichtig gewesen, dass die Corona-Verordnung mit Befristung in Kraft trat. Man müsse bezogen auf die neusten Entwicklungen stets prüfen, ob die Untersagung des Betriebs noch verhältnismäßig ist oder vielleicht eine Lockerung in Erwägung gezogen werden kann. Der hier erwähnte Studiobetreiber hatte bereits Anfang April per Eilantrag vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof geklagt, wurde zum Bedauern vieler Trainierender aber auch dort abgewiesen. 

Bild: Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
Ein Fitness-Studiobetreiber aus Süddeutschland ist wegen der Zwangsschließungen von Sportstätten vors Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gezogen.
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