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Steroidhandel: Ex-Türsteher nennt Namen für Straffreiheit?

Dass leistungssteigernde Substanzen nicht nur von professionellen Bodybuildern, sondern auch von zahlreichen Hobbysportlern verwendet werden, dürfte für den Großteil unserer Leser keine brandheiße Neuigkeit mehr sein. Gerne vergessen wird aber, dass neben dem Handel sogar der Erwerb beziehungsweise der Besitz von Steroiden und Co. strafbar ist, ausgenommen man kann ein gültiges Rezept eines Mediziners vorzeigen, was bei den allerwenigsten der 0815-Studiobesucher der Fall sein dürfte. Dementsprechend muss man bei Missachtung diesbezüglicher Gesetze mit einer mehr oder minder angemessenen Strafe rechnen, was einem jungen Mann aus dem Osten Deutschlands nun vor Augen geführt wurde!

Anfang Juni erst musste sich Adrian W. wegen dem Verstoß gegen das Anti Doping Gesetzt vor dem Amtsgericht in Dresden verantworten, nachdem der Zoll im August letzten Jahres ein an ihn adressiertes Paket abgefangen hatte. Die Sendung kam aus dem chinesischen Shanghai und enthielt die pulverförmigen Rohstoffe (circa 700 Gramm) zur Herstellung von Testosteron, Nandrolon und Trenbolon. Daraufhin durchsuchten die Ermittler die Wohnung des Angeklagten und stellten 60 Ampullen und über 300 Tabletten mit Steroiden sicher. Zusätzlich dazu konnten Kapseln mit Aufputschmitteln und weitere Pülverchen gefunden werden. Der ehemalige Türsteher gab an, die Dopingmittel günstig vom Zulieferer bekommen zu haben und dafür hierzulande sozusagen den Vertrieb mit den fertigen Produkten zu organisieren, was er für eine gewisse Zeit wohl auch machte.

Obwohl Adrian W. bereits einmal ein Paket für seinen Partner empfangen und weitergeleitet hatte, will er von der beschlagnahmten Sendung aus China nichts gewusst haben. Er habe weder etwas bestellt noch auf etwas gewartet. Die Geschichte des 24-Jährigen, der in der Zwischenzeit alle Kontakte abbrach und umzog, mag zwar fadenscheinig klingen, wird aber vom zuständigen Richter durchaus ernst genommen. Schließlich hätten sich im abgefangenen Päckchen nur die Rohstoffe und keine zum Verkauf fertigen Dopingmittel befunden. Auf technische Ausrüstung zur Verarbeitung der pulverförmigen Substanzen sei man ebenfalls nicht gestoßen. Es müsse jetzt geklärt werden, ob der Angeklagte tatsächlich die Wahrheit spricht und bei der Aufklärung mitwirken möchte.

Nach der Aussage von Adrian W. setzte der Richter das Verfahren aus und ordnete Nachermittlungen an. Stimmen die Angaben des Angeklagten könnte er nicht nur glimpflich davon kommen. Aufgrund massiver Aufklärungshilfe wäre auch Straffreiheit eine mögliche Option. Der 24-Jährige hat zumindest reinen Tisch gemacht und den Namen seines Zulieferers genannt, der ihn als „Vertriebler“ ausgenutzt und bedroht haben soll!


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