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Ski Langlauf – Doping mit Sonnencreme?!

In der jüngsten Vergangenheit werden immer mehr Dopingvergehen publik und es scheint nur noch eine Frage der Zeit zu sein, bis auch die größten Fische ins Netz gehen könnten. Einer der aktuellsten Fälle vom vergangenen Donnerstag verdeutlicht erneut, dass wohl in jedem professionell betriebenen Sport leistunssteigernde Medikamente verwendet werden – bewusst und unbewusst!

Das derzeit neuste Opfer der Dopingfahnder ist die Ski Langläuferin Therese Johaug, die während eines Trainingslagers im italienischen Livigno von der NADA (Nationale Anti Doping Agentur) positiv getestet wurde. Die sechsmalige Weltmeisterin aus Norwegen hatte das Ergebnis zusammen mit dem norwegischen Skiverband öffentlich gemacht, um aus eigener Überzeugung den ersten Schritt zu gehen und sich im Zuge dessen zu erklären.

Nachgewiesen werden konnte der Skifahrerin die Verwendung des anabolen Steroids Clostebol, wobei es sich um ein mildes Testosteron Derivat handelt, das nur geringe Nebenwirkungen verursacht. Die besagte Substanz sei jedoch laut eigener Aussage nicht absichtlich zugeführt worden, sondern durch die Wundheilungscreme Trofodermin in ihren Körper gelangt. Der Teamarzt der Norwegerin, der die Aussagen seiner Patientin stützt und mittlerweile seinen Rücktritt erklärte, habe ihr ohne genauen Blick auf die Packungsbeilage die Creme aus der italienischen Apotheke besorgt, nachdem eine zuvor verwendete keine Wirkung zeigte. Auch die deutliche Dopingwarnung auf der Verpackung des Medikaments wurde wohl übersehen.

Ein Gramm der Creme Trofodermin enthält laut Inhaltsstoffliste 5mg Clostebol.

Wie sich die Geschichte wirklich zugetragen hat, wissen wohl nur die Beteiligten selbst. Fakt ist, dass die Labore heutzutage in der Lage sind, auch kleinste Mengen einer Substanz nachzuweisen. Man muss jedoch ebenfalls sagen, dass man von einem großen Zufall sprechen müsste, sofern Therese Johaug gerade dann kontrolliert wurde, als sie kurzzeitig eine verbotene Creme verwendet hat. Auszuschließen ist die Erklärung dennoch nicht, auch wenn sie abwegig erscheinen mag. Unter dem Strich schützt allerdings wie immer Unwissenheit vor Strafe nicht!

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