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Gerichtsurteil: Kein Bio-Siegel mehr für Halal-Fleisch?

Rund 26 Millionen Muslime leben in Europa, wobei Deutschland mit circa fünf Millionen einen wesentlichen Teil davon ausmacht. Obwohl nicht alle, aber viele Muslime gläubig sind oder streng nach dem Koran leben, gibt es im Islam einige Regeln, die bei der Herstellung und Zubereitung von Nahrung zu beachten sind. Dazu gehört auch, dass Schlachttiere ohne Betäubung mit einem einzigen Schnitt durch den Hals getötet werden sollen. Nach Anklage einer Tierschutzorganisation in Frankreich entschied nun der europäische Gerichtshof aber, dass Fleischerzeugnisse, die unter Verwendung der Praktik des Schächtens hergestellt wurden, kein Bio-Siegel mehr tragen dürfen.

Zunächst wollte die französische Tierschutzorganisation lediglich erreichen, dass mit dem Begriff „halal“ (zu Deutsch „erlaubt“ oder „zulässig“) gekennzeichnete Hacksteaks nicht mehr damit beworben werden dürfen, dass sie aus ökologischem oder biologischem Landbau stammen. Als das zuständige Verwaltungsgericht in den Verhandlungen jedoch auf seine Grenzen stieß, leitete man die Rechtssache an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg weiter.


Muslimischer Gebetsausrufer aufgrund eines Bodybuildingwettkampfes gefeuert.


Am vergangenen Dienstag, den 26. Februar 2019, erklärte der EuGH, dass in den betreffenden Verordnungen der Europäischen Union mehrfach betont werde, dass das Wohl der Tiere bei Produkten aus biologischem Landbau eine zentrale Rolle spiele. Wissenschaftlern zufolge verringere die Betäubung vor der Schlachtung das Leid der Tiere erheblich, weshalb die Schächtung ohne vorherige Bewusstlosigkeit das Tierwohl erheblich beeinträchtige.

Dieses Urteil bedeutet aber nicht, dass die Schächtung generell verboten wird. Aus Rücksicht auf die Religionsfreiheit sei sie in der EU ausnahmsweise erlaubt. Aufgrund der Wahrung des Vertrauens der Verbraucher, dass mit dem Bio-Siegel gekennzeichnete Produkte den höchsten Tierschutz-Standards entsprechen, könne man jedoch keine Fleischerzeugnisse mehr damit deklarieren, bei denen die Tiere mehr Leid, Stress und Schmerzen erfahren haben als zwingend notwendig.

Begrüßt wird das Urteil vom deutschen Bio-Spitzenverband. Allerdings wird es dadurch denjenigen Verbrauchern schwer gemacht, die neben der rituellen Schlachtung wert auf die artgerechte Haltung und Fütterung der Tiere legen. Möglicherweise könnte hier ein weiteres Siegel eingeführt werden, welches angibt, dass die Tiere zwar artgerecht geboren, gefüttert und aufgewachsen sind, aber unter Verwendung des Schächtens getötet wurden. Dies wäre zumindest ein Kompromiss, der für beide Seiten akzeptierbar sein dürfte.


Quellehandelsblatt.com

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2 Kommentare

  1. Bin mal gespannt ob das auch für kosher fleisch gilt, da ja die juden bekanntlicher weiße auch ohne Betäubung schächten. Außerdem sollte sich mal lieber die EU mit massentierhaltung und tierquälerei in europäischen groß firmen auseinandersetzen, da gibt es genug zu tun.

    • Lies doch einfach den Artikel (oder gar das Urteil). Ersichtlich(!) stellt der EuGH inhaltlich NICHT auf die Religion, sondern eben das Schächten ab. Das dürfte deine Frage beantworten.

      Der Rest des Kommentars ist reichlich unverständlich. Der EuGH ist ein Organ der EU. Er beschäftigt sich mit EU-Recht, das in aller Regel bereits erlassen wurde und ist gerade nicht rechtssetzend tätig.

      Sicherlich wäre es zu begrüßen, wenn sich die EU-Gesetzgebung (endlich) den fürchterlichen Zuständen in den Fleischfabriken annähme. Das hat allerdings mit dem konkreten Urteil nichts zu tun (sondern eher etwas damit, wen die europäischen Bürger bei der nächsten Europawahl und ihren nationalen Wahlen so wählen).

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