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DMBA auf der WADA Verbotsliste 2018!

Der eine oder andere Interessierte wird sich eventuell an den Doping Skandal um Maria Sharapova zurückerinnern, der Anfang des vergangenen Jahres für Schlagzeilen sorgte. Die Tennisspielerin hatte Meldonium eingenommen, obwohl bereits Ende 2015 darauf aufmerksam gemacht wurde, dass dieser Stoff zukünftig für einen positiven Dopingtest sorgen kann. Laut Angaben der Russin sollen sie und ihr Stab die dazugehörige Mitteilung nicht zur Kenntnis genommen haben. Wie dem auch sei, die international bekannte Sportlerin darf mittlerweile wieder an Turnieren teilnehmen und damit etwas Ähnliches nicht erneut vorkommt, sollte man als getesteter Athlet dem nachfolgenden Beitrag eventuell besondere Aufmerksamkeit widmen!

Die WADA (World Anti Doping Agency) hat nämlich aktuell die wichtigsten Neuerungen für die Verbotsliste 2018 präsentiert und die Regeln damit erneut etwas verschärft. Im Abschnitt der „Anabolen Substanzen“ findet man mit LGD-4033 und RAD140 nun beispielsweise zwei neue Beispiele für Selektive Androgen Rezeptor Modulatoren (SARMs). Bei den Stoffwechselmodulatoren findet man ab sofort auch die Substanz SR9009, die neben GW1516, ebenfalls in derselben Sektion vertreten, gerne aus Unwissenheit als SARM bezeichnet wird, eigentlich aber ein Aktivator der AMP-aktivierten Proteinkinase (AMPK) ist. Alkohol wiederum wurde von der Verbotsliste entfernt.

Freunde des gepflegten Hardcore Boosters sollten jetzt noch einmal speziell die Ohren spitzen, denn im Bereich der Stimulanzien hat sich ebenfalls etwas getan. Nicht mehr erlaubt ist die Einnahme von 1,3-Dimethylbutylyamin, auch als DMBA oder AMP Citrat bekannt und noch immer in Pre Workout Produkten beziehungsweise Fatburnern zu finden. Wer also als getesteter Athlet auf Nummer sicher gehen möchte, der sollte rechtzeitig vor einem Wettkampf mit dem Konsum derartiger Supplements aufhören. Außerhalb eines Events muss man sich hingegen keine Gedanken machen, da die Verwendung diesbezüglich nicht reglementiert ist.

Wichtige Links:

Die WADA Verbotsliste gilt selbstverständlich nur für Athleten, die nach dem World Anti Doping Code getestet werden. Dazu zählen zum Beispiel die meisten Natural Verbände im Bereich Powerlifting oder Bodybuilding. Alle anderen Sportler müssen sich in diesem Zusammenhang nicht mehr den Kopf zerbrechen als davor. In Kraft treten werden die Änderungen ab dem 1. Januar 2018!

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