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Dextro Energy scheitert mit Klage vor Europäischem Gerichtshof

Wer erinnert sich nicht an seine unbeschwerten Kindheitstage zurück, in denen die Eltern einem ein Stück Traubenzucker genehmigt haben? Einfach weil es gut schmeckt oder sowohl mental als auch körperlich für einen kleinen Energieschub sorgt. Dextro Energy, ehemals Dextro Energen, ist hierzulande in diesem Produktbereich wohl der namhafteste und bekannteste Hersteller und gleichzeitig selbstverständlich überzeugt von seinem Produkt, das den gleichen Namen trägt wie die Firma selbst. Nun hat das deutsche Unternehmen auf bestimmte Art und Weise versucht Werbung zu machen, was jedoch letztlich nicht zustande kam!

Mit den scheinbar gesundheitlichen Vorzügen von Traubenzucker, woraus die Produkte des Herstellers aus Krefeld hauptsächlich bestehen, hatte Dextro Energy die Artikel im eigenen Sortiment bewerben wollen. Argumentiert hatte das Unternehmen unter anderem mit wissenschaftlicher Sachkenntnis, der zufolge sich Glukose vorteilhaft auf die normale physische Aktivität auswirke. Diesen Versuch hatte die EU Kommission unterbunden, was zur Folge hatte, dass Dextro Energy schwerere Geschütze auffuhr und vor Gericht zog, allerdings ohne Erfolg.

Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg begründete die EU-Kommission ihren Standpunkt damit, dass Werbung wie diese in einer Verwirrung des Verbrauchers resultieren würden. Im Allgemeinen sei es nämlich so, dass eher ein geringerer Zuckerkonsum empfohlen werde. Daraufhin hatte Dextro Energy dem Ausschuss sowohl falsche Gewichtung als auch Ermessensfehler vorgeworfen. Das Gericht schmetterte die Einwände ab und wies schlussendlich in letzter Instanz die Klage ab, weshalb der deutsche Hersteller auch in Zukunft nicht mit gesundheitlichen Vorzügen für seine Traubenzuckerprodukte werben darf.

Dextro Energy hatte seine Artikel den potenziellen Kunden eigentlich mit Sätzen wie „Glukose unterstützt die normale körperliche Betätigung“ schmackhaft machen wollen. Es gibt aber eine europäische Verordnung, in der Dinge wie diese geregelt sind und Traubenzucker nicht gelistet wird. Die EU-Kommission ist für die Zulassung derartiger Werbeslogans verantwortlich!

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