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Urteil gefallen: Pamela Reif wegen versteckter Werbung vor Gericht!

Sicherlich hat jeder von euch mitbekommen, dass seit dem Jahr 2018 enorm strenge Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von Werbung und Anzeigen herrschen. In der Fitnessszene ist dies natürlich nicht anders. Mit über vier Millionen Followern auf Instagram gehört Pamela Reif zu den bekanntesten Influencerinnen Deutschlands. Mit dem Erfolg kommen auch Sponsoren und Kunden, die Geld dafür zahlen, um auf Instagram für ihre Produkte werben zu lassen. Bereits im Januar 2019 musste die Fitness-Bloggerin vor Gericht, da sie unter anderem Marken verlinkt hat, ohne zu kennzeichnen, dass es sich hierbei um eine Anzeige handelt. Gestern hat das Karlsruher Gericht nun ein Urteil zu der Anklage gegen Pamela gefällt.

„Das was für mich wirklich Werbung ist, also Marken-Posts für die ich bezahlt werde, markiere ich auch mit Werbung. Aber alles andere, Produktempfehlungen von mir, Sachen, die ich mir selbst gekauft habe und dann markiere, das ist für mich keine Werbung.“ 

So äußert sich die 23-Jährige zu den Anschuldigungen bezüglich des Verstoßes gegen die Markenkennzeichnungspflicht. Bei dem Streit, der schon Ende 2018 gestartet, doch erst im Januar dieses Jahres vor Gericht ausgetragen wurde, geht es um bestimmte Bilder, die der Internet Star auf Instagram hochgeladen, dort Tags hinzugefügt, diese jedoch nicht als Werbung markiert hat. Drückt man auf diese Tags, gelangt man mit einem Klick zu den verlinkten Marken und kann dort Kleidung und Accessoires kaufen. Genau diese Fotos hatte Pamela, laut eigener Aussage, nicht als Anzeige gekennzeichnet, da sie diese privat und ohne jegliches Entgelt veröffentlicht hat.

Grundsätzlich ging es in dem Urteil darum, ob es nur freundliche Privattipps der Karlsruherin waren oder ob es sich doch um Schleichwerbung handelt. Dahinter steckt der Verband Sozialer Wettbewerb, der zahlreiche Social Media Nutzer wegen nicht gekennzeichneter Werbung abgemahnt hatte.



Kommen wir zum Urteil: Das Instagram-Model Pamela Reif muss Werbung auf ihrem Kanal als solche kennzeichnen. Dies entschied das Landgericht Karlsruhe. Wenn Nutzer durch nur zwei Klicks auf die Herstellerseite gelangen könnten, würden Image und Absatz des jeweiligen Herstellers gefördert werden.

Doch das letzte Wort sei noch nicht gesprochen, denn damit macht sich jetzt ein neues rechtliches Problem für Pamela auf, wie sie verrät:

„Wenn ich etwas als Werbung kennzeichne, ohne eine Kooperation mit der markierten Firma zu haben, verstoße ich ebenfalls gegen das Gesetz und könnte von dem Unternehmen abgemahnt werden. Meiner Meinung nach verletzt das Ganze mein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung.“

Die 23-Jährige pocht genau deshalb weiterhin auf ihr Recht der freien Meinungsäußerung und will das Urteil zwar erst akzeptieren, aber in Berufung gehen, da sie sich im Recht sieht. Dafür hat Reif einen Monat Zeit. Die nächst höhere Instanz wäre dann das Oberlandesgericht in Karlsruhe.

Auch prominente Kollegen wie Spielerfrau Cathy Hummels sieht sich mit einem ähnlichen Fall konfrontiert und befindet inmitten eines Prozesses, da sie auf Instagram Werbung für bestimmte Unternehmen betrieben haben soll, ohne der Kennzeichnungspflicht nachzukommen. Dort soll die Entscheidung Mitte April gefällt werden. Wir sind jedenfalls gespannt, was auf die Berufung von Pamela Reif folgt und ob es ihr gelingt, das Blatt vor dem Oberlandesgericht zu wenden.


Quelle:
bild.de/digital/internet/internet/instagram-prozess-schlappe-fuer-pamela-reif-23-60789356.bild.html

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1 Kommentar

  1. Richtig so.. diese ganze undeklarierte Werbung auf Youtube und Instagram ist zum kotzen, allzu oft stecken knallharte kapitale Interessen dahinter und es wird so getan als empfehle man Produkte nur aus Wohltätigkeit um Menschen zu helfen (grade im Supplementbereich..)

    Lasst euch nicht verarschen!

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