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Bang vs. Monster: Auch in Europa kämpfen die Energy-Drink-Giganten um die Macht!

Fast täglich berichten wir über den „Beef“, den sich manche YouTuber und Influencer in den sozialen Medien liefern. Teilweise zu PR-Zwecken inszeniert, erscheinen diese Kleinkriege jedoch fast belanglos, wenn man sie mit den Rechtsstreitereien zwischen international agierenden Unternehmen vergleicht. Seit einiger Zeit kämpfen Monster und VPX Bang, beides Hersteller von Energydrinks, in den USA vor Gereicht darum, die Gunst der Verbraucher für sich zu entscheiden. Punkte wie Verbraucherschutz und Markenrecht stehen hierbei im Vordergrund. Während Urteile in den Vereinigten Staaten allerdings noch ausstehen, weitete sich der Zwist nun auch auf Europa aus, wobei bereits ein vorläufiger Sieger feststeht.

Schaut man sich in den hiesigen Supermärkten um, dann wird man bisher noch selten auf die Dosen des US-amerikanischen Herstellers Vital Pharmaceuticals Inc., abgekürzt VPX, und ihrer Produktlinie Bang Energy treffen. Marken wie Red Bull, Rockstar und Monster Energy regieren hierzulande die Marktregale. Doch mit steigender Beliebtheit in den Vereinigten Staaten drängt auch Bang langsam, aber sicher auf den europäischen Markt und die Konkurrenz versucht, diese Machtübernahme zu verhindern.

In der Europäischen Union sieht sich Bang Energy nach einem Gerichtsurteil jetzt gezwungen, ihre Dosen vorerst aus den Regalen zu räumen. Zwar werden die koffeinhaltigen Softgetränke in der EU schon mit etwas veränderter Rezeptur angeboten, doch soll der Geschmack mit dem Original identisch sein. Zulässige Höchstmengen für Koffein und andere Substanzen sorgen dafür, dass der eigentliche Hersteller für Nahrungsergänzungsmittel VPX das Produkt Bang Energy in etwas abgewandelter Form anbieten muss. Doch eine Kleinigkeit scheint man dabei übersehen zu haben.


Energy-Drinks: Bang und Monster liefern sich erbitterten Rechtsstreit!

Dank der freien Marktwirtschaft ist es Herstellern verschiedener Handelsgüter gestattet, um die Kaufentscheidung der Kunden zu kämpfen. Neben Preis und Qualität stehen dabei jedoch auch immer wieder die Versprechungen im Vordergrund, mit denen versucht wird, die Gunst der Käuferschaft für sich zu gewinnen. Besonders im Bereich der immer beliebter werdenden Energy-Drinks ist der Machtkampf um […]


Nach einer Klage des Konkurrenten Monster Energy befand das niederländische Gericht, dass Bang nicht damit werben dürfe, dass die Aminosäure L-Arginin enthalten sei. Zwar fördere sie, wie von VPX beworben, den Blutfluss, doch sei es nötig, ganze 200 Dosen täglich für mindestens 45 Tage am Stück zu konsumieren, um einen signifikanten Vorteil allein durch den Konsum des Energydrinks zu erhalten. Aus diesem Grund sei die Firma dazu verpflichtet, die Werbeaussage auf dem Etikett der Dose zu entfernen, bevor man mit dem Verkauf fortfahren dürfe.

Trotz des ärgerlichen Patzers sieht sich Bang jedoch als Sieger in diesem Urteil, denn das niederländische Gericht entschied, dass Monster die Kosten dieses Verfahrens tragen müsse. Die Instanz soll mitgeteilt haben, dass Monster darin scheiterte, ausreichende Gründe dafür vorzulegen, weshalb das Unternehmen die europäische Kontrollbehörde dazu nutzen müsse, ihre privaten Angelegenheiten auszufechten. Schon einige Wochen zuvor machte Monster durch ihre neue Produktreihe namens „REIGN“ auf sich aufmerksam, die im Design der Dosen deutlich an Bang Energy angelehnt sei und ebenfalls mit Kraftsportlern wie Hafthor Björnsson wirbt. Das Gericht entschied zum Nachteil Monsters aufgrund der damit verbundenen, vergleichenden Werbeaussagen.

Jack Owoc, Geschäftsführer von Bang Energy, schrieb über die Entscheidung des Gerichts übersetzt Folgendes: 

„Die Ablehnung der Klage über die gleichen albernen Argumente, die Monster in den Vereinigten Staaten macht und sie sogar die Gerichtskosten bezahlen lässt ,bestätigt, dass Monsters „Herrschaft“ zu Ende ist.“

Besonders spitz macht diese Formulierung der Begriff „Herschafft“, der in der Originalsprache Englisch „Reign“ bedeutet und damit auf das Produkt von Monster hinweist, mit welchem man versucht haben soll, Bang Energy nachzuahmen. Grund dafür, dass der Fall auf europäischem Boden ausgetragen werden durfte, ist die Tatsache, dass Monster Energy Limited eine Tochtergesellschaft der Monster Beverage Corporation mit Sitz in Irland ist. Das Verfahren in den Vereinigten Staaten ist indes aber noch nicht beendet und es bleibt demzufolge abzuwarten, wie sich die US-Gerichte entscheiden.


Quelle: theblast.com/bang-energy-drinks-europe-argenine-monster/

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3 Kommentare

  1. davon abgesehen dass da grundsätzlich immer alle aminos unterdosiert sind und oft auch zucker grade bei den amino-energy-drink enthalten ist, sollten die sich die sache lieber mit „mask“ vom edeka ausmachen… die sind da ja der discount-vorreiter aber überreissens auch ned…

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