Jetzt von Experten entwickelte Produkte sichern!
GANNIKUS Original
spot_img
spot_img

„Pflanzenkäse“ und „Tofubutter“ als Name für vegane Produkte verboten!

Die vegane Ernährungsweise erfährt in den letzten Jahren einen scheinbar nicht aufhörenden Trend und auch unter vielen Deutschen erfreut sie sich größter Beliebtheit. Dass es zwischen Menschen, die sich rein pflanzlich ernähren, und sogenannten Flexitariern dabei in aller Regelmäßigkeit zu hitzigen Diskussionen kommt, ist ebenfalls nichts Neues. Nicht selten geht es um diverse Begrifflichkeiten, die bei veganen Produkten verwendet werden und einen Hinweis auf den „originalen“ Arikel in nicht-veganer Form geben sollen. In bestimmten Fällen ist damit nun allerdings Schluss!

Erst in der vergangenen Woche hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Dextro Energy seine Traubenzuckerprodukte nicht mit „gesundheitlichen Vorzügen“ bewerben dürfe und nur wenige Tage später steht für das rechtssprechende Organ direkt der nächste Fall ins Haus. Gegen den Hersteller Tofutown, Produzent für vegane und vegetarische Lebensmittel, war im Auftrag von Mitbewerben geklagt worden. Der Grund dafür war, dass vom Unternehmen aus Rheinland-Pfalz diverse Artikel verkauft werden, die mit „Pflanzenkäse“, „Tofubutter“ und ähnlichen Bezeichnungen benannt werden. Ein Hinweis auf den pflanzlichen Ursprung ist jedoch nicht zu finden.

Beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg schaffte es der Fall bis zu den höchsten Richtern der EU, die letzten Endes dahingehend entschieden, dass man vegane Produkte nicht als „Tofubutter“ oder „Pflanzenkäse“ verkaufen dürfe. Auch Begriffe wie „Joghurt“, „Butter“, „Sahne“ oder „Rahm“ seien vom Verbot nicht ausgeschlossen und dürften nur bei Milchprodukten eingesetzt werden, die man „aus der normalen Eutersekretion von Tieren“ gewinnen könne. Die Experten stützen ihre Argumentation darauf, dass beim Verbraucher eine Verwechslung selbst bei Verwendung von zusätzlichen Bezeichnungen nicht auszuschließen sei.

Ursprünglich hatte der Verband Sozialer Wettbewerb die Klage vor dem Landgericht in Trier eingereicht, doch der Fall wurde prompt an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet, der daraufhin das besagte Urteil fällte. 

Merken

Merken

Weitere Top Artikel
Weitere top Artikel
Hey! Cool, dass du da bist! Danke für Dein reges Interesse an unseren Beiträgen und Deinen Kommentar.
 
Hast Du gewusst, dass unsere Arbeit auf GANNIKUS.de auf Deiner Unterstützung basiert? Unsere Redaktion finanziert sich nämlich vollständig von den Einnahmen aus unserem SHOP.
Falls du unserem Team also ein kleines Zeichen der Wertschätzung zukommen lassen willst, dann schau doch mal auf GANNIKUS-SHOP.COM vorbei! Auf diese Weise trägst Du dazu bei, dass wir unser Geld weiterhin in maximalen Mehrwert für DICH investieren!
 
DANKE, dass wir auf Dich zählen können!
 

1 Kommentar

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein